Es gibt viele Irrtümer in Bezug auf Bildungsurlaub. Hier findest du einige Antworten auf die Häufigsten:

„Ich kann keinen zusätzlichen ­Urlaub nehmen – ich habe viel zu viel Arbeit!“

Arbeitnehmende haben in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung. Es liegt in der Fürsorgepflicht deines Arbeitsgebers, dir Weiterbildung zu ermöglichen – auch bei ständigem Auftragsdruck und Personalmangel. So muss entweder die Arbeit anders organisiert oder neue Mitarbeitende müssen eingestellt werden.

„Ich finde kein Seminarangebot, das zu meiner Tätigkeit im Betrieb passt!“

Ein Bildungsurlaub muss nicht zu deinem beruflichen Profil passen oder einen vorrangig wirtschaftlichen Nutzen für den Betrieb haben. Du kannst selbst bestimmen, welches Angebot du nutzen möchtest. Auch, wenn es vorrangig deiner eigenen Karriereplanung dient.

„Bildungsurlaub bei einem gewerkschaftsnahen Bildungsträger? Die wollen mich doch nur beeinflussen !“

Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmenden, das ist wahr. Es stimmt allerdings nicht, dass gewerkschaftlich orientierte Bildungsträger ihren Teilnehmenden vorschreiben wollen, was wahr ist und was sie denken sollen. Ganz im Gegenteil: Gewerkschaften und die ihnen nahestehenden Bildungsträger verfolgen ein anderes Ziel. So sollen Teilnehmende sich vielmehr selbst eine eigene Meinung und Position erarbeiten.

„Bildungsurlaub ist doch langweilig. Das ist ja wie in der Schule!“

Weiterbildung hat nichts mit schulischem Lernen zu tun. Die Lernatmosphäre in Seminaren mit Bildungsfreistellung ist locker und entspannt. Seminare mit Übernachtung finden an Orten in inspirierender Umgebung statt, an denen auch Erholung nicht zu kurz kommt. Es gibt viele interessante Angebote – auch im Ausland.

„Ich kann meine Familie nicht so lange allein lassen!“

Wenn man nicht weiter wegfahren will, gibt es häufig auch Seminare vor Ort. So kannst du am Abend zuhause sein. Außerdem gibt es in den Ferienzeiten Familienseminare mit Übernachtung, an denen alle Familienmitglieder teilnehmen können.

„Ich kann meiner*m Partner*in nicht zumuten, sich die ganze Zeit allein um das Kind zu kümmern!“

Einige Seminarhäuser bieten professionelle Kinderbetreuung odereigene Programme für Kinder an. Zum Beispiel das DGB Tagungszentrum in Hattingen: Während des Mediensommers steht eine ganztägige Kinderbetreuung während der Seminarzeit mit vielfältigem Angebot zur Verfügung.

„Wenn ich es früher gewusst hätte, wäre ich schon im letzten Jahr  zu einem Bildungsurlaubsseminar gefahren!“

Wenn du deinen Bildungsurlaub in einem Jahr nicht nehmen kannst, so verfällt der zeitliche Anspruch nicht. Die meisten Gesetze der Bundesländer lassen es zu, deinen Anspruch eines Jahres auf das nächste zu übertragen. So hast du im Folgejahr Anspruch auf zehn bzw. zwölf Tage Bildungsurlaub.

„Ich kann die Kolleg*innen mit der vielen Arbeit nicht allein lassen!“

Mach dir bewusst: Dein Arbeitgeber ist für die Arbeitsorganisation im Betrieb verantwortlich, nicht du. Dein Arbeitgeber muss für Vertretungsreglungen im Fall von Krankheit, Erholungs oder Bildungsurlaub sorgen und Weiterbildung in der Personalplanung berücksichtigen. Bildungsurlaub ist dein gutes Recht – nimm es in Anspruch!