INFORMIERE DICH ÜBER ANGEBOTE UND ANBIETER
Bildung setzt immer Interesse voraus. Du hast Interesse an einem Bildungsurlaub? Dann steht dir eine Fülle von Angeboten der jeweiligen Bildungsträger zur Verfügung.
Die Bildungsfreistellung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Daher hilft dir im Vorfeld eine Bildungsberatung weiter – und ein Blick in das jeweilige Gesetz (siehe S. 30 ff.).
ACHTE AUF ANERKANNTE ANBIETER UND ANGEBOTE
Wichtig: Anbieter von Bildungsurlauben/Bildungszeiten müssen staatlich anerkannt sein. Dazu gehört auch der Nachweis über einen kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsprozess. Ob dieser Nachweis vorhanden ist, erkennst du an dem Zertifikatssiegel auf der Internetseite oder im Programm.
Auch die Seminare selbst müssen inhaltlich und formal genehmigt sein sowie allen Interessierten offenstehen. Die Prüfung nehmen die zuständigen staatlichen Stellen in Ministerien oder Agenturen vor. Erscheint ein als Bildungsurlaub/Bildungszeit ausgewiesenes Seminar im Angebot eines anerkannten Bildungsträgers, kannst du davon ausgehen, dass es zugelassen ist. Ist der Anspruch auf Bildungsfreistellung gegeben und die konkrete Weiterbildungsmaßnahme rechtlich anerkannt? Dann entscheidest allein du über Ausrichtung und Inhalt des Bildungsurlaubs – und nicht dein Arbeitgeber.
MELDE DICH BEIM VERANSTALTER AN
Bei Interesse meldest du dich beim jeweiligen Veranstalter an. Am besten rechtzeitig! So sicherst du dir bei begrenzter Teilnehmendenzahl einen festen Platz im Seminar und hast ausreichend Zeit für die Beantragung im Betrieb.
Geht deine Anmeldung beim Veranstalter der Weiterbildung ein, erhältst du detaillierte Informationen darüber, ob bzw. wann deine Anmeldung als verbindlich gilt. Sobald deine Buchung verbindlich ist, erhältst du Informationen zum Seminar sowie zur Anfahrt und Ausstattung der Bildungsstätte. Zusätzlich bekommst du auch alle formal nötigen Angaben zur Beantragung der Bildungsmaßnahme bei deinem Arbeitgeber.
Die Teilnahmebedingungen des Veranstalters geben dir Auskunft über Verfahren, Fristen und Kosten. Darin findest du zudem Informationen zur Zahlung der Seminargebühren und was im Falle von Krankheit oder Verhinderung passiert.
Der Bildungsträger als Vertragspartner garantiert seinerseits die ordnungsgemäße und kompetente Durchführung des Bildungsangebots.
BEANTRAGE DIE WEITERBILDUNG FRISTGERECHT
Deinen Bildungsurlaub/Deine Bildungszeit zu beantragen ist einfach. Wichtig ist es, die Fristen einzuhalten, die im jeweiligen Gesetz des Bundeslandes geregelt sind. In der Regel sind das sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme; in einigen Bundesländern aber auch neun oder nur vier Wochen (siehe S. 30 ff.).
Einen Antrag kannst du stellen, wenn du schon mindestens sechs Monate im jeweiligen Bundesland beschäftigt bist (zwölf Monate in Baden-Württemberg und Saarland) und eine Weiterbildungsveranstaltung nutzen willst. Deinen Antrag musst du schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Er muss alle Informationen zum Seminar enthalten (Seminarnummer, Zielgruppe, Zeiten, Lernziele und -inhalte liefert der Bildungsträger).
Dein Arbeitgeber hat nun ebenfalls eine begrenzte Frist (je nach Gesetz: ein bis zwei Wochen), um auf deinen Antrag zu reagieren. Bei positiver Rückmeldung oder nach dieser Frist ist der Antrag bewilligt. Das heißt: Auch Schweigen gilt als Zustimmung.
WAS TUN, WENN DEIN ANTRAG ABGELEHNT WIRD?
Dein Antrag ist eingereicht. Doch jetzt stellt sich dein Arbeitgeber quer. Und jetzt? Es gibt bestimmte Fälle, in denen dein Arbeitgeber deinen Antrag ablehnen darf. Diese sind in den jeweiligen Gesetzen der Bundesländer geregelt. Gründe für eine Ablehnung sind beispielsweise „dringende betriebliche oder dienstliche Belange“. Oder wenn Urlaubsansprüche und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen „zu wesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen“. Allgemeine betriebliche oder wirtschaftliche Gründe sind aber nicht ausreichend, um einen Antrag abzulehnen. Deshalb solltest du genau prüfen, ob die genannten Gründe konkret und nachvollziehbar sind.
Wird dein Antrag aus unklaren oder allgemeinen Gründen abgelehnt, hast du Möglichkeiten, dich zu wehren. Dazu gehören die „Gleichwohlerklärung“, der Gang über die Einigungs- bzw. Schiedsstelle oder die Einholung einer einstweiligen Verfügung bei Gericht. Meist sind diese Verfahren aber so kompliziert und langwierig, dass die Teilnahme an deiner beantragten Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr möglich wird. Dann ist es ratsam, das Anmeldeverfahren zu wiederholen und einen neuen Antrag zu einem späteren Termin zu stellen. Die meisten Gesetze bieten die Möglichkeit, nicht gewährte oder genommene Bildungsfreistellungsansprüche in das nächste Jahr als doppelten zeitlichen Anspruch zu übertragen.
Der Arbeitgeber lehnt deine Anträge wiederholt und unbegründet ab? Dann wende dich an den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Sie können für eine positivere Haltung zur Weiterbildung und die Einhaltung der Gesetze beim Arbeitgeber sorgen.
SEMINARNACHWEIS NICHT VERGESSEN
Am Ende deines Seminars erhältst du eine Teilnahmebestätigung. Diese gilt als Nachweis gegenüber deinem Arbeitgeber. Diese musst du sofort bei Wiederaufnahme deiner Arbeit einreichen.
Du interessierst dich für Bildungsurlaub und willst mehr erfahren?
Dann findest Du hier unsere Broschüre als pdf. Sie beinhaltet Wissenswertes und alle weiterführenden Informationen zum Thema.