Beschäftigte haben viel zu oft irrige Meinungen zum Thema Bildungsurlaub. Im Folgenden deshalb einige Antworten auf typische Irrtümer:

„Ich kann keinen zusätzlichen ­Urlaub nehmen – ich habe viel zu viel Arbeit!“

Beschäftigte haben Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr (im Saarland: sechs). Es ist Sache und liegt in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten Weiterbildung zu ermöglichen, sei es durch entsprechende Arbeitsorganisation oder sei es – bei ständigem Auftragsdruck und Personalmangel – durch Einstellung weiterer Mitarbeiter(innen).

„Ich finde kein Seminarangebot, das zu meiner Tätigkeit im Betrieb passt!“

Ein Bildungsurlaub muss nicht zum beruflichen Profil passen oder einen vorrangig wirtschaftlichen Nutzen für den Betrieb haben. Beschäftigte können selbst bestimmen, welches Angebot sie nutzen – auch wenn es ganz egoistisch der eigenen Karriereplanung dient.

„Bildungsurlaub bei einem gewerkschaftsnahen Bildungsträger? Die wollen mich doch nur beeinflussen !“

Gewerkschaften vertreten die Interessen der abhängig Beschäftigten. Gewerkschaften und die ihnen nahestehenden Bildungsträger wollen, dass Teilnehmende an Weiterbildungen emanzipativ und eigenständig lernen.

„Bildungsurlaub ist doch langweilig. Das ist ja wie in der Schule!“

Weiterbildung hat nichts mit schulischem Lernen zu tun. Im Bildungsurlaub macht Lernen Spaß. Es gibt viele interessante Angebote – auch im Ausland. Die Lernatmosphäre ist locker und entspannt. Seminare mit Übernachtung finden an Orten mit schöner Umgebung statt, an denen auch Erholung nicht zu kurz kommt.

„Ich kann meine Familie nicht so lange allein lassen!“

Wenn man nicht weiter wegfahren will, gibt es Seminare vor Ort, wo man am Abend zuhause sein kann. Außerdem gibt es in den Ferienzeiten Familienseminare mit Übernachtung, an denen alle Familienmitglieder teilnehmen können.

„Ich kann meiner Frau/meinem Mann nicht zumuten, sich die ganze Zeit allein um das Kind zu kümmern!“

Einige Seminarhäuser bieten professionelle Kinderbetreuung an. Je nachdem, wer sich hauptsächlich um die Versorgung kümmert, hat die Mama oder der Papa sogar Entlastung und der/die andere Partner(in) Gelegenheit, mal eine ganze Woche mit dem Kind zu verbringen.

„Wenn ich es früher gewusst hätte, wäre ich schon im letzten Jahr  zu einem Bildungsurlaubsseminar gefahren!“

Wenn man seinen Bildungsurlaub in einem Jahr nicht nehmen kann, so verfällt der zeitliche Anspruch nicht. Die meisten Gesetze der Bundesländer lassen es zu, den Anspruch eines Jahres auf das nächste zu übertragen, um dann Anspruch auf zehn bzw. zwölf Tage Bildungsurlaub zu haben.

„Ich kann die Kolleg(inn)en mit der vielen Arbeit nicht allein ­lassen!“

Wer seinen Bildungsurlaubsanspruch verfallen lässt, weil die Kolleg(inn)en sauer oder neidisch sein könnten, verhält sich – auch wenn es paradox klingt – unsolidarisch. Wir leben nicht, um zu arbeiten, sondern wir arbeiten, um zu leben. Seit Jahrhunderten predigen Obrigkeit und Kirche eine lebensfeindliche Arbeitsmoral. Diese hat unsere Lebensqualität nicht unbedingt besser werden lassen. Es geht um unser aller Gesundheit, Wohlergehen und Glück, dazu leistet Weiterbildung einen wertvollen Beitrag.